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Hanke: „Wir zünden den Turbo beim Ausbau der E-Ladestationen“
Die Bundesregierung hat im Ministerrat zwei zentrale Gesetzesvorhaben zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur beschlossen. Das Intervall für das verpflichtende „Auto-Pickerl“ wird ausgeweitet und die E-Ladestationen ausgebaut. „Unser Ziel ist ein rechtssicherer Rahmen für Mobilität und die Infrastruktur der Zukunft“, so SPÖ-Infrastrukturminister Peter Hanke, der betonte: „Wir zünden den Turbo beim Ausbau der Ladestationen für E-Mobilität.“ Damit forciert Hanke den Ausbau von E-Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten und Parkflächen. Das bringt in Zeiten geopolitischer Unsicherheit mehr Unabhängigkeit im Mobilitätsbereich.
Wie oft muss künftig das „Auto-Pickerl“ gemacht werden?
Das Intervall für die verpflichtende Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Autos wird ausgeweitet. „Uns geht es um Verwaltungsvereinfachungen und Modernisierung, für Bürger*innen bedeutet die Verlängerung der Intervalle weniger Aufwand und weniger Kosten“, so Hanke. Künftig wird das erste „Auto-Pickerl“ erst nach vier Jahren fällig, danach jedes zweite Jahr. Erst nach zehn Jahren muss das „Pickerl“ jährlich erneuert werden (4-2-2-2-1-Regelung). Finnland und Spanien haben dieses Modell mit Erfolg eingeführt.