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Sozialministerium geht gegen irreführende Rabatte in Supermärkten vor

21.08.2025

Das Sozialministerium hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, Klage gegen die vier größten Lebensmittelhändler Österreichs einzubringen. Es geht dabei um die Frage, ob angegebene Rabatte wirklich eine Ersparnis bringen – oder nur im Vergleich mit einem kurz davor erhöhten Preis. Sozialministerin Korinna Schumann pocht auf Fairness und betont: „Die Menschen haben ein Recht auf faire Preise und Transparenz an der Kassa.“

Das Sozialministerium hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, Klage gegen die vier größten Lebensmittelhändler Österreichs einzubringen. Es geht dabei um die Frage, ob angegebene Rabatte wirklich eine Ersparnis bringen – oder nur im Vergleich mit einem kurz davor erhöhten Preis. Sozialministerin Korinna Schumann pocht auf Fairness und betont: „Die Menschen haben ein Recht auf faire Preise und Transparenz an der Kassa.“

Die Menschen haben ein Recht auf faire Preise und Transparenz an der Kassa.

 

Handelsketten sind verpflichtet, bei Preisermäßigungen wie Rabattaktionen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage auszuweisen. Das soll sicherstellen, dass Konsument*innen nachvollziehen können, ob der angegebene Rabatt wirklich eine Ersparnis bringt – oder nur im Vergleich mit einem kurzfristig erhöhten Preis. Ein Beispiel: In einer Handelskette wurden Granatäpfel mit „-50 Prozent“ um 1,24 Euro angeboten. Nur wenige Wochen später wird derselbe Artikel erneut mit „-50 Prozent“ beworben – diesmal um 1,14 Euro. In Wirklichkeit waren es nur 8 Prozent Rabatt im Vergleich zum 30-Tage-Tiefstpreis.

 

Gerade beim Lebensmitteleinkauf zählt jeder Euro.

Schumann: Klarheit und Verlässlichkeit für Konsument*innen

Sozialministerin Korinna Schumann will klare und faire Spielregeln: „Die Menschen sind seit Jahren stark durch hohe Preisen belastet – und gerade beim Lebensmitteleinkauf zählt jeder Euro. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Preisaktionen für alle nachvollziehbar und fair sind. Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich darauf verlassen können, dass angegebene Rabatte auch tatsächlich einen Vorteil bringen.“

Rund 40 Prozent aller Lebensmitteleinkäufe erfolgen hierzulande im Rahmen von Aktionspreisen – Spitzenwert in der EU. Zum Vergleich: Im Nachbarland Deutschland sind es nur etwa 12 Prozent. „Viele Menschen sind auf Aktionen und Rabatte angewiesen. Es ist unsere Aufgabe, hier für mehr Klarheit zu sorgen und Vertrauen in Preisinformationen wieder zu stärken.“

 

Handelsketten werden auf Unterlassung geklagt

Die eingereichten Klagen des VKI zielen auf eine gerichtliche Unterlassung: Die betroffenen Handelsunternehmen sollen verpflichtet werden, künftig auf die Bewerbung von Preisnachlässen zu verzichten, wenn diese nicht auf dem 30-Tage-Tiefstpreis beruhen. Seit 2022 ist das im österreichischen Preisauszeichnungsgesetz so vorgeschrieben, um Verbraucher*innen vor irreführender Werbung zu schützen. Trotzdem haben sich Billa, Spar, Hofer und Lidl nach Einschätzung des Sozialministeriums und des VKI in vielen Fällen nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Preistransparenz gehalten.„Es geht hier einerseits um das Geld bei jedem Einkauf und andererseits um Vertrauen und die Sicherheit, dass Preisangaben halten, was sie versprechen“, sagt Schumann.