Aktuelles
Schwerarbeitspension für Pflegekräfte ab 2026 fix
Mit 1. Jänner 2026 werden Pflegekräfte in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen – das hat der Ministerrat beschlossen. Pflegekräfte leisten täglich Enormes für unsere Gesellschaft. Sie arbeiten in herausfordernden Schichtsystemen, sind hohen körperlichen Anforderungen und emotionaler Belastung ausgesetzt – im Krankenhaus, in Pflegeheim oder im mobilen Dienst.
Teilzeitkräfte profitieren – wichtiger Fortschritt für Frauen
Zu den als Schwerarbeit anerkannten Pflegeberufen zählen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz. Teilzeitkräfte profitieren ab 50 Prozent Beschäftigungsausmaß – ein besonders wichtiger Fortschritt für Frauen, denn die Pflege ist weiblich. Zudem wird die notwendige Anzahl an Schwerarbeitstagen pro Monat von 15 auf 12 gesenkt.
Künftig können rund 1.000 Menschen mehr pro Jahr in die Schwerarbeitspension gehen – zusätzlich zu den rund 8.000 Menschen, die beispielsweise 2024 über diese Regelung in Pension gegangen sind.
Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension
Ab 1. Jänner 2026 können Pflegekräfte:
- mit 60 Jahren in Pension gehen,
- sofern mindestens 45 Versicherungsjahre vorliegen (dazu zählen auch Kindererziehungszeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs und Ausbildungszeiten nach dem Krankenpflegegesetz) und
- sie in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben.
Seltenheim: Schwerarbeitsregelung macht Pflege attraktiver
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim betont, dass „Pflegekräfte Respekt, Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen verdienen“. Jede und jeder könne eines Tages Pflege benötigen, sei es für sich selbst oder für Angehörige. „Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist längst klar, dass der Bedarf an Pflegekräften weiterwachsen wird. Die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit ist ein Zeichen des Respekts und soll dazu beitragen, dass mehr Menschen diesen sinnstiftenden Beruf ergreifen bzw. im Pflegeberuf bleiben.“
Mehr über die Schwerarbeitsregelung für Pflegekräfte gibt’s hier.