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Regierung legt Grundstein für unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft
Die Bundesregierung hat im Ministerrat die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft als weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde des Landes auf den Weg gebracht. Damit wird die seit langem von der SPÖ geforderte organisatorische Trennung von Politik und Justiz an der Spitze der Weisungskette der österreichischen Staatsanwaltschaften umgesetzt. „Wir wollen damit jeglichen Anschein einer Einflussnahme auf Ermittlungen und Anklage in einem Strafverfahren ausschließen“, sagt Justizministerin Anna Sporrer, die betont: „Die Bundesregierung sendet ein klares Signal: Niemand kann es sich in Österreich richten, egal ob mit Geld, Macht oder guten Beziehungen.“
„2007 forderte die SPÖ zum ersten Mal die Einführung einer unabhängigen Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften. Nun setzen wir diese Bundesstaatsanwaltschaft endlich um. Damit sorgen wir für eine bessere Abgrenzung von Politik und Justiz“, sagt unser Vorsitzender, Vizekanzler Andreas Babler der betont: „Justizministerin Sporrer hat hier großartige Arbeit geleistet und setzt um, was Maria Berger vor fast 20 Jahren begonnen hat.“
Bundesstaatsanwaltschaft ist „Gewinn für den Rechtsstaat“
„Die Bundestaatsanwaltschaft ist ein großer Gewinn für den Rechtsstaat – für eine unabhängige Justiz, saubere Politik und starke demokratische Strukturen in Österreich“, zeigt sich Sporrer erfreut. Damit werde die mögliche „Verquickung von Politik und Justiz, die sich in den letzten Jahren als problematisch erwiesen hat, beseitigt“, betont Sporrer. Das Modell einer unabhängigen obersten Anklagebehörde orientiert sich dabei an den höchsten europäischen Standards.
Die Eckpunkte der Bundesstaatsanwaltschaft:
- Die Bundesstaatsanwaltschaft wird als unabhängige und weisungsfreie oberste Anklagebehörde der Justiz eingerichtet. Sie wird an der Spitze der Staatsanwaltschaften letztverantwortlich z.B. über Anklageerhebungen entscheiden.
- Die Bundesstaatsanwaltschaft wird von einer kollegialen Dreierspitze geleitet, die auf Vorschlag einer Expertenkommission dem Parlament zur Wahl vorgeschlagen und danach von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ernennung übermittelt wird. Die Funktionsperiode von Bundesstaatsanwält*innen beträgt sechs Jahre.
- Die Bundesstaatsanwaltschaft wird einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen, die aber keine laufenden Verfahren betrifft.
Im nächsten Schritt ist die konkrete legistische Ausarbeitung des Gesetzes. Es ist notwendig, Verfassungsbestimmungen zu ändern. Anschließend wird es einen umfassenden parlamentarischen Begutachtungsprozess und einen breiten Konsultationsprozess unter Einbeziehung von Fachexpert*innen geben.