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© Parlamentsdirektion/Thomas Topf
Justizministerin stoppt Autofahrer-Abzocke bei Besitzstörungsklagen
18.09.2025
Viele Autofahrer*innen haben es schon erlebt: Sie halten ihr Auto kurz auf einem nicht gekennzeichneten Privatparkplatz oder einer Einfahrt oder drehen dort nur um. Wochen später bekommen sie dann Post von einem Anwalt: Gefordert wird eine Zahlung von 400 Euro, andernfalls droht eine Besitzstörungsklage. „In vielen Fällen ist ein Geschäftsmodell daraus geworden. Das ist aber nicht Sinn und Sache des Besitzschutzes“, betont unsere Justizsprecher Selma Yildirim.
Umso erfreulicher ist es, dass Justizministerin Anna Sporrer dem jetzt einen Riegel vorschiebt. Sie hat einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der den missbräuchlichen Umgang mit Besitzschutz künftig verhindern soll.
So machen wir mit der Autofahrer-Abzocke Schluss:
- Dem Geschäftsmodell wird die Profitgrundlage entzogen: Durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage wird der Anwaltstarif auf rund 100 Euro gesenkt.
- Der Rechtsweg für jene, die berechtigt eine Besitzstörung einklagen möchten, bleibt offen.
- Es wird der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten ermöglicht, was bisher dezidiert ausgeschlossen war.