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Ab 2026: Kollektivverträge auch für freie Dienstnehmer*innen

28.07.2025

Arbeitsministerin Korinna Schumann hat einen historischen Meilenstein im Arbeitsrecht gesetzt: Ab 2026 können freie Dienstnehmer*innen in Kollektivverträge einbezogen und damit arbeitsrechtlich stärker geschützt und abgesichert werden. „Für freie Dienstnehmer*innen gibt es ab 1. Jänner 2026 bessere Arbeitsbedingungen, geregelte Mindestentgelte und ein Schutzpolster durch klare Kündigungsfristen. Das ist ein historischer und großer Schritt“, so Schumann. „Diese Gesetzesänderung bringt endlich mehr Gerechtigkeit für eine lang vernachlässigte Beschäftigtengruppe“, betont Josef Muchitsch, SPÖ-Bereichssprecher für Arbeit. 

Arbeitsministerin Korinna Schumann hat einen historischen Meilenstein im Arbeitsrecht gesetzt: Ab 2026 können freie Dienstnehmer*innen in Kollektivverträge einbezogen und damit arbeitsrechtlich stärker geschützt und abgesichert werden. „Für freie Dienstnehmer*innen gibt es ab 1. Jänner 2026 bessere Arbeitsbedingungen, geregelte Mindestentgelte und ein Schutzpolster durch klare Kündigungsfristen. Das ist ein historischer und großer Schritt“, so Schumann. „Diese Gesetzesänderung bringt endlich mehr Gerechtigkeit für eine lang vernachlässigte Beschäftigtengruppe“, betont Josef Muchitsch, SPÖ-Bereichssprecher für Arbeit. 

Nahezu alle Dienstnehmer*innen in Österreich sind kollektivvertraglich erfasst und geschützt. Kollektivverträge regeln ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf das Arbeitsverhältnis und garantieren ein Mindestentgelt, das regelmäßig zwischen den Kollektivvertragsparteien neu verhandelt wird. Derzeit können Kollektivverträge nicht für freie Dienstnehmer*innen abgeschlossen werden. Für sie gelten bisher keine Mindeststandards, obwohl ihre Arbeitsverhältnisse jenen der angestellten Arbeitnehmer*innen oft stark ähneln (u.a. erbringen sie Leistungen persönlich und verfügen über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel).

Neu ab 2026: Bessere Arbeitsbedingungen, mehr Rechte, gesetzliche Kündigungsregelungen

Ab 2026 können bei neu abgeschlossenen Dienstverhältnissen auch für freie Dienstnehmer*innen durch den Abschluss bzw. die Anwendung von Kollektivverträgen einheitliche Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Rechten festgelegt werden. Dass auch freie Dienstnehmer*innen von Kollektivverträgen profitieren können, ist ein wichtiger Schritt für gerechtere Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus wird es gesetzliche Kündigungsregelungen für alle freien Dienstnehmer*innen geben (4 Wochen Kündigungsfrist, nach zwei Dienstjahren 6 Wochen).

Schumann: „Stärken freie Dienstnehmer*innen und dämmen Lohn- und Sozialdumping ein“

Unsere Arbeitsministerin Korinna Schumann stellt klar: „Gerechtigkeit macht keinen Unterschied zwischen Verträgen. Erstmals können arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer*innen in Kollektivverträge einbezogen werden. Für freie Dienstnehmer*innen gibt es ab 1. Jänner 2026 bessere Arbeitsbedingungen, geregelte Mindestentgelte und ein Schutzpolster durch klare Kündigungsfristen. Das ist ein Schritt, der schützt. Ein Schritt, der stärkt. Diese Maßnahme wird auch dazu beitragen, unlautere Praktiken und Lohn- und Sozialdumping einzudämmen.“

Muchitsch: „Klarheit und Sicherheit für freie Dienstnehmer*innen“

Josef Muchitsch, unser Bereichssprecher für Arbeit, betont, dass es nicht akzeptabel ist, dass Menschen ohne soziale Absicherung und klare Regeln arbeiten müssen, obwohl sie wirtschaftlich von ihrem Auftraggeber abhängig sind. „Diese Gesetzesänderung bringt endlich mehr Gerechtigkeit für eine lang vernachlässigte Beschäftigtengruppe.“ Und auch eine Kündigung von heute auf morgen wird mit der neuen Regelung ausgeschlossen: „Damit herrscht Klarheit und Sicherheit für freie Dienstnehmer*innen und für Unternehmen“, so Muchitsch, der feststellt: „Die SPÖ ist die Partei der Arbeit – das zeigt sich einmal mehr!“